Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Ocean Outdoor Germany GmbH


 

1      Geltungsbereich, Abweichende Bedingungen, Individualvereinbarungen, Teilunwirksamkeit

1.1  Die Erbringung von Dienstleistungen (“Leistungen”) durch die Ocean Outdoor Germany GmbH (“Ocean”) erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”). Andere Bedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (“Kunden”) gelten nicht, auch wenn sie von Ocean nicht ausdrücklich zurückgewiesen worden sind. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn Ocean in Kenntnis anderer Bedingungen ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.2  Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.3  Individuelle Vereinbarungen zwischen Ocean und dem Kunden gelten vorrangig.

1.4  Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

2      Angebote, Kostenvoranschläge, Bestellungen, Vertragsschluss, Stornierung, Vertraulichkeit

2.1  Die von Ocean abgegebenen Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Wird ein Angebot oder Kostenvoranschlag von Ocean ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet, so ist Ocean daran für die Dauer von einem Monat ab dem Datum des Angebots oder des Kostenvoranschlags gebunden.

2.2  Angebote und Kostenvoranschläge werden vom Kunden durch Unterzeichnung des Angebots oder des Kostenvoranschlags angenommen. Ungeachtet dessen kommt ein Vertrag auch dann zustande, wenn der Kunde die Leistungen entgegennimmt.

2.3  Vertragsänderungen mit dem Kunden sind schriftlich festzuhalten.

2.4  Es gelten folgende Stornierungsbedingungen: Eine Stornierung nach Ablauf von sechs Wochen (42 Tagen) vor der Ausstrahlung/Distribution bedarf der Zustimmung von Ocean. Eine Stornierung erfolgt gegen Berechnung folgender Stornovergütung, gemessen am Nettopreis der vereinbarten Leistungen:

o    zwischen 41 und 25 Kalendertage: 50 % des Nettopreises;

o    zwischen 24 und zehn Kalendertage: 75 % des Nettopreises;

o    weniger als zehn Kalendertage: 100 % des Nettopreises;

o    nach Beginn der Ausstrahlung/Distribution: 100 % des Nettopreises.

Die Stornovergütung entfällt oder verringert sich, wenn der Kunde den Nachweis darüber führen kann, dass ein Schaden entweder nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Stornovergütung.

2.5  Alle Angebote, Kostenvoranschläge und Verträge sind streng vertraulich und ihr Inhalt darf vom Kunden nicht an Dritte außerhalb des Unternehmens des Kunden weitergegeben werden, es sei denn, eine Werbe- und/oder Mediaagentur wird in dem Angebot, Kostenvoranschlag oder Vertrag ausdrücklich genannt.

 

3      Vertragsdurchführung

3.1  Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Erbringung aller Leistungen am Sitz von Ocean in Hamburg.

3.2  Die in den Angeboten von Ocean genannten Leistungsfristen oder Leistungstermine (Leistungszeit) sind unverbindlich. Eine Leistungszeit für Leistungen ist nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt worden ist. Bei unverbindlichen Leistungsfristen oder Leistungsterminen gerät Ocean erst nach erfolglosem Ablauf einer vom Kunden schriftlich gesetzten angemessenen Leistungsfrist in Verzug. Der Kunde darf den Zeitpunkt des Ablaufs dieser Frist nicht früher als vier Wochen nach Ablauf der unverbindlichen Leistungsfrist oder des unverbindlichen Leistungstermins bestimmen.

3.3  Ocean kann die Leistung in Teilleistungen erbringen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

3.4  Ist Ocean mit Waren oder Dienstleistungen nicht oder nicht rechtzeitig beliefert worden, kommt Ocean mit der Erbringung der Leistungen nicht in Verzug, es sei denn, Ocean hat zu vertreten, dass die Vorleistung nicht oder nicht rechtzeitig erbracht worden ist. Steht fest, dass die Belieferung der bestellten Ware oder Leistung aus Gründen, die Ocean nicht zu vertreten hat, trotz eines kongruenten Deckungsgeschäfts nicht erfolgt ist, kann Ocean vom Vertrag mit dem Kunden zurücktreten.

3.5  Ocean ist jederzeit berechtigt, die Erbringung der Leistungen ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.

3.6  Der Kunde ist für die ordnungsgemäße und termingerechte Lieferung der Werbemittel nach den (technischen) Vorschriften und/oder (gestalterischen) Vorgaben von Ocean verantwortlich. Die Nichtlieferung, die verspätete Lieferung oder die Ablehnung eines Entwurfs durch Ocean entbindet den Kunden nicht von der Erfüllung seiner finanziellen oder sonstigen Verpflichtungen. Ocean ist berechtigt, die entstandenen Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Die vom Kunden bereitgestellten Werbemittel bleiben zu jeder Zeit Eigentum von Ocean.

3.7  Beinhaltet der Vertrag den Einsatz der DeepScreenTM -Technologie, so ist deren Einsatz nur im Rahmen der im Vertrag festgelegten Werbekampagnen zulässig.

3.8  Im Falle der Beendigung des Vertrages ist Ocean berechtigt, die von ihr auf dem Werbeträger angebrachten digitalen Anzeigen vor oder spätestens am Tag der Beendigung zu entfernen.

 

 

4      Pflichten des Kunden, Freistellung

4.1  Der Kunde hat alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Der Kunde stellt sicher, dass die Werbebotschaft nicht gegen das Gesetz, andere geltende werberechtliche Vorschriften, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt. Die Werbung darf auf keinen Fall sittenwidrig, verleumderisch, bedrohlich, pornografisch, einschüchternd, hasserfüllt, politisch, rassistisch, ethnisch anstößig, idealistisch und/oder religiös sein.

4.2  Der Kunde garantiert, dass er Inhaber aller Rechte an der Anzeige ist oder das Recht hat, die Anzeige an Ocean zu übermitteln, ohne Rechte Dritter zu verletzen, einschließlich Rechten am geistigen Eigentum (einschließlich Urheber- und Markenrechten), Datenschutzrechten oder Veröffentlichungsrechten, Vertraulichkeitsrechten oder Vertragsrechten.

4.3  Der Kunde stellt Ocean uneingeschränkt von allen Ansprüchen und Forderungen in Bezug auf Schäden, Verluste und Kosten Dritter sowie von Geldbußen und/oder anderen von einer zuständigen Behörde verhängten Sanktionen frei, die gegen Ocean wegen eines vom Kunden und/oder von ihm eingeschalteten Dritten verursachten Verstoßes gegen Gesetze oder Vorschriften eingeleitet oder verhängt werden.

4.4  Der Kunde ist verpflichtet, daran mitzuwirken, dass Ocean ihre Leistungen erbringen kann. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, so ist Ocean berechtigt, die betreffende Handlung auf Kosten und Gefahr des Kunden selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen und die dadurch entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

 

5      Preis, Zahlungsbedingungen

5.1  Die Preise sind in Euro angegeben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der jeweils gültigen Höhe gesondert berechnet und ist vom Kunden zu zahlen.

5.2  Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung innerhalb von zehn Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung durch Überweisung auf ein von Ocean angegebenes Konto. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen in Euro zu leisten.

5.3  Zahlt der Kunde nicht bis zum Ablauf des Zahlungsziels, kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem angegebenen Bankkonto.

5.4  Im Falle des Zahlungsverzuges ist Ocean berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

 

6      Höhere Gewalt

6.1  Ocean haftet nicht für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn diese Nichterfüllung ohne Verschulden von Ocean erfolgt oder Ocean nicht zuzurechnen ist und auf Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Ocean liegen, wie z. B. höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Embargos, rechtmäßige Streiks oder Aussperrung von Arbeitnehmern, Unruhen, Epidemien oder Pandemien sowie Import-/Exportbeschränkungen, -verbote oder sonstige Maßnahmen von Regierungen oder Behörden.

6.2  Dauert die Nichterfüllung von Oceans Verpflichtungen sechs Wochen oder länger an, kann Ocean vom Vertrag zurücktreten.

 

7      Mängelhaftung, Verjährungsfrist

7.1  Ist die Leistung mangelhaft, kann der Kunde nach Wahl von Ocean die Beseitigung des Mangels oder die Erbringung einer neuen Leistung verlangen. Der Kunde ist zur Selbstvornahme der mangelhaften Leistung nur nach angemessener Fristsetzung berechtigt.

7.2  Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistungen durch den Kunden. Diese Verjährung gilt jedoch nicht, wenn (i) eine mangelhafte Leistung arglistig verschwiegen wurde, (ii) eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen wurde (in diesem Zusammenhang gilt ggf. die in der Garantie vorgesehene Garantie- bzw. Verjährungsfrist). Bei Schadensersatzansprüchen gilt diese Beschränkung ferner nicht in folgenden Fällen: (i) Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, (ii) Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (iii) Vorsatz, oder (iv) grober Fahrlässigkeit.

 

8      Haftungsbeschränkung, Verjährungsfrist

8.1  Die Haftung von Ocean für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist beschränkt auf Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt.

8.2  In den Fällen der Ziffer 8.1 beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Leistungen bestimmt sich nach Ziffer 7.2.

8.3  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen des Kunden (i) wegen arglistig verschwiegener mangelhafter Leistungen, (ii) für mangelhafte Leistungen, die von einer übernommenen Garantie für die Beschaffenheit der Leistungen umfasst sind (in diesem Zusammenhang gilt ggf. die in der Garantie vorgesehene Garantie- und/oder Verjährungsfrist), (iii) nach dem Produkthaftungsgesetz, (iv) wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (v) bei Vorsatz oder (vi) bei grober Fahrlässigkeit.

8.4  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Organe, leitende Angestellte, Mitarbeiter oder Beauftragte von Ocean.

8.5  Die vorstehenden Begrenzungen der Schadensersatzansprüche gelten entsprechend für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

 

9      Kündigung

9.1  Das Recht des Kunden zur ordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen.

9.2  Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

 

10   Aufrechnung und Zurückbehaltung

Die Aufrechnung und die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden wegen bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche beruhen auf demselben Vertragsverhältnis.

 

11   Übertragung von Rechten und Pflichten

Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit den Leistungen weder ganz noch teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Ocean an Dritte übertragen. Ocean ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit ihren Leistungen an Dritte zu übertragen, insbesondere an verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG.

 

12   Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand

12.1         Erfüllungsort ist der Sitz von Ocean, Hamburg, soweit nichts anderes vereinbart ist.

12.2         Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ocean und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

12.3         Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das für den Sitz von Ocean zuständige Gericht, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Ocean ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Die Geltung etwaiger gesetzlicher Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleibt hiervon unberührt.

 

Hamburg, September 2024

 

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